Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 101 Einstellung

§ 101 entspricht mit einer redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 98 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0101