Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 102 Anschuldigung

§ 102 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und Folgeänderungen zu § 83 an den bisherigen § 99 WDO an.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0102