§ 104 Antrag auf gerichtliche Fristsetzung
§ 104 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und einer Folgeänderung zu § 83 weitestgehend dem bisherigen § 101 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0104


