§ 109 Zahlung des Unterhaltsbeitrags
Besteht Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag nach §§ 63 Abs. 2 und 3, 65 Abs. 2, regelt die Vorschrift, worauf § 63 Abs. 3 S. 3 verweist, Fragen seiner Zahlung. Auch für § 109 ist die enge Anlehnung an § 79 BDG beachtlich (Rechtsentwicklung, Rz 4), was auch Auslegungshilfe bietet (Vergleich zum BDG, s. Rz 7). Steht das Recht der Nachversicherung (zu diesem Rz 6) außerhalb des Wehrdisziplinarrechts, hat es doch wichtigen Bezug zu diesem im Falle des § 109 Abs. 2 S. 1 (Rz 10).
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