Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 111 Zahlung des Unterhaltsbeitrags

§ 111 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 109 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0111