Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 118 (Berlin-Klausel)

Die Vorschrift stammt aus der Zeit der deutschen Teilung, als es wegen des besonderen Status des Bundeslandes West-Berlin und den alliierten Vorbehaltsrechten ausgeschlossen war, dass Bundesrecht unmittelbar in Berlin gelten konnte.0

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