§ 12 Strukturausgleich
Aus der neuen Entgeltstruktur des TVöD ergeben sich für übergeleitete Angestellte teilweise Einbußen im individuellen künftigen Entgeltverlauf gegenüber der bisherigen BAT-Entgeltstruktur, die auch nicht durch die Exspektanzsicherung hinsichtlich Aufstiegen bzw. Vergütungsgruppenzulagen abgedeckt werden. Insbesondere Angestellte in mittleren Jahren nehmen an den „Gewinnen“ der neuen Entgeltstruktur eingangs des Berufslebens nicht mehr teil, wohl aber an der relativen Verzögerung der späteren Entgeltentwicklung. Bei Arbeitern ist das nicht der Fall, nachdem deren Entgeltstruktur im MTArb/BMT-G eine größere Affinität zu der des TVöD aufweist. Für Angestellte haben sich die Tarifvertragsparteien für eine schematisch-kasuistische Abfederung typischer Verlaufseinbußen in Gestalt des sog. Strukturausgleichs entschieden, der nach Ablauf des „Moratoriums“ grundsätzlich am 1. Oktober 2007 einsetzt.
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