§ 124 Urteil des Berufungsgerichts
§ 124 knüpft an den bisherigen § 121 WDO an und wird um den neuen Absatz 2 ergänzt.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0124
§ 124 knüpft an den bisherigen § 121 WDO an und wird um den neuen Absatz 2 ergänzt.
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