Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 125 Ausschuss für Verschlusssachen und Verfahren

Die Vorschrift, die im PersVG 1955 kein Vorbild hat, soll die Beteiligung von Personalvertretungen in Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen, erm�glichen (s. BT-Drs 7/176, S. 35). Zwar konnten unter der Geltung des fr�heren Rechts auch Verschlusssachen unter die damals beteiligungspflichtigen Angelegenheiten fallen. Die Beteiligung war nicht ausdr�cklich ausgeschlossen, fand aber praktisch nicht statt.

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