§ 127 Verfahrensgrundsätze
§ 127 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, an den bisherigen § 123 WDO an. Als Folgeänderung zu der Änderung in § 5 wird der Begriff „Niederschrift“ durch den Begriff „Protokoll“ ersetzt. Auf die dortige Begründung zu Nummer 1 wird verwiesen. Die Ergänzung von Satz 1 und 2 stellt eine Folgeänderung zur neu eingeführten Anhörung der Vertrauensperson in der Hauptverhandlung vor dem Truppendienstgericht dar.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0127


