§ 134 Unzulässigkeit der Wiederaufnahme
§ 134 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 130 WDO. Zur besseren Übersichtlichkeit wird die Vorschrift neu gegliedert.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0134


