Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 145 Entscheidung über die Kosten

§ 145 übernimmt mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, die Regelungen des bisherigen § 141 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0145