Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 146 Kostenfestsetzung

§ 146 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, an den bisherigen § 142 WDO an. Der Regelungsgehalt wird in zwei Absätze aufgeteilt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0146