Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 147 Sonderbestimmung für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit

§ 147 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 143 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0147