§ 147 Sonderbestimmung für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
§ 147 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 143 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0147
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