Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 15 Disziplinarmaßnahmen, Ermessensgrundsatz

§ 15 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 15 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0015