Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 150 Verordnungsermächtigung

§ 150 entspricht mit einer redaktionellen Anpassung dem bisherigen § 146 WDO. Die Bezeichnung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat wird angepasst.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0150