§ 18 Leistungsentgelt
Eine gegenüber dem bisherigen Tarifrecht verstärkte (Aufgaben- und) Leistungsorientierung gehörte zu den wesentlichen Zielen der 2003 eingeleiteten und mit dem TVÖD 2005 und insoweit teilweise auch mit dem TV-L 2006 realisierten Tarifreform (vgl. die sog. Prozessvereinbarung vom 9. 1. 2003, ZTR 2003, 74). Gemeint waren spezifisch leistungsorientierte Elemente der Bezahlung (monetäre Leistungsanreize).
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