Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 24 Disziplinarbuße, strenge Disziplinarbuße

§ 24 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 24 WDO. Die Überschrift wird, dem § 23 entsprechend, angepasst.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0024