Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 28 Stufen der Disziplinarbefugnis

§ 28 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und Folgeänderungen zu § 22 dem bisherigen § 28 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0028