Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 32 Ermittlungen der Disziplinarvorgesetzten

§ 32 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, an den bisherigen § 32 WDO an. Als Folgeänderung zu der Änderung in § 5 wird in Absatz 5 Satz 2 der Begriff „Niederschrift“ durch den Begriff „Protokoll“ ersetzt. Auf die dortige Begründung zu Nummer 1 wird verwiesen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0032