Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 35 Selbstständigkeit der Disziplinarvorgesetzten

§ 35 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, an den bisherigen § 35 WDO an.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0035