Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 36 Anwendung weiterer Tarifverträge

§ 36 trifft für den Bereich der VKA und der TdL Aussagen zur Weitergeltung „alter“, die abgelösten früheren Manteltarifverträge (BAT, MTArb, BMT-G) „ergänzenden“ Tarifverträge. Diese Materie gehört eigentlich zum Übergangsrecht und ist daher auch in den Überleitungstarifverträgen geregelt (jeweils § 2 TVÜ-Bund, TVÜ-VKA und TVÜ-Länder, vgl. dazu die Erläuterungen bei F § 2 und G § 2). Die VKA-Fassung wurde zum 1. 11. 2009 um Absatz 2 ergänzt (s. u. Rz 9), der einen anderen Gegenstand betrifft.

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