Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 37 Verhängen der Disziplinarmaßnahme

§ 37 übernimmt mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, die Regelungen des bisherigen § 37 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0037