§ 38 Bekanntmachungen des Bezirkswahlvorstandes
§ 38 ging inhaltlich unverändert aus § 39 PersVWO 1955 hervor. Sie modifiziert §§ 11 und 13 für die Wahl des Bezirkspersonalrats. Die Vorschrift wurde seither nicht geändert. Zum Betriebsverfassungsrecht s. H § 32 Rz 1c.
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