Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 39 Begründung des Dienstverhältnisses eines Berufssoldaten

Die Vorschrift bestimmt, welchen Dienstgrad Bewerber (Soldaten auf Zeit, Reservisten) mindestens erreicht haben müssen, um in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten berufen werden zu können (Scherer/Alff/Poretschkin, SG, 9. Aufl., § 39 Rz 1). Ausgeschlossen sind Bewerber, die bereits Berufssoldaten sind (Walz/Eichen/Sohm, SG, 2. Aufl., § 39 Rz 1). § 39 legt nicht abschließend alle formalen Voraussetzungen für die Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten fest. Darüber hinaus sind die weiteren Voraussetzungen dem § 3 und insbes. den folgenden Regelungen zu entnehmen.

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