Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 41 Disziplinarvorgesetzte und gerichtliches Disziplinarverfahren

§ 41 entspricht mit einer redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 41 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0041