Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 43 Protokoll

Die Vorschrift geht zurück auf § 40 PersVG 1955, mit dessen Absatz 1 sie unverändert übereinstimmt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0043