§ 43 Protokoll
Die Vorschrift geht zurück auf § 40 PersVG 1955, mit dessen Absatz 1 sie unverändert übereinstimmt.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0043
Die Vorschrift geht zurück auf § 40 PersVG 1955, mit dessen Absatz 1 sie unverändert übereinstimmt.
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