Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 49 Vollstreckbarkeit der Disziplinarmaßnahmen

§ 49 entspricht mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache dem bisherigen § 47 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0049