Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 50 Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis

Verweis und strenger Verweis sind in § 23 definiert. Kritisch zur Abgrenzung von Verhängung und Vollstreckung des strengen Verweises Dau, WDO, 4. Aufl. 2002, § 23 Nr. 4.

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