Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 54 Vollstreckung von Ausgangsbeschränkung und strenger Ausgangsbeschränkung

§ 54 übernimmt mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, die Regelungen des bisherigen § 52 WDO. Die Überschrift wird an die Überschrift von § 52 angeglichen.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0054