§ 6 Belehrung über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
§ 6 knüpft mit einer redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache an den bisherigen § 6 WDO an.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0006
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