Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 6 Belehrung über Rechtsmittel und Rechtsbehelfe

§ 6 knüpft mit einer redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache an den bisherigen § 6 WDO an.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0006