§ 64 Dienstgradherabsetzung
§ 64 übernimmt mit redaktionellen Änderungen und Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache die Regelungen des bisherigen § 62 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0064
§ 64 übernimmt mit redaktionellen Änderungen und Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache die Regelungen des bisherigen § 62 WDO.
Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0064