Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 73 Zusammensetzung

§ 73 knüpft mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, an die Regelungen des bisherigen § 71 WDO an.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0073