Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 85 Verfahren gegen frühere Soldatinnen und frühere Soldaten

§ 85 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, und einer Folgeänderung zu § 83 weitestgehend dem bisherigen § 82 WDO.

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