§ 92 Zuständigkeit
Abs. 1, 2 der Vorschrift ersetzen § 82 Abs. 1, 2 F. 1974 sowie Abs. 3, 4 die Inhalte des § 82 Abs. 4, 5 F. 1974 (Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/26820, S. 129). Die Vorschrift geht in Abs. 1 bis 3 zurück auf den vormaligen § 74 Abs. 1, 2 und 4 PersVG 1955. Dort war inhaltlich bereits die bis heute gültige Aufgabenzuweisung für die Stufenvertretung verankert. Die Vorschrift enthielt als Abs. 3 weiter die Übertragung dieses Prinzips auch auf den Gesamtpersonalrat.
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