§ 92b Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung der Beschwerdeentscheidung
Das Beschlussverfahren des ArbGG F. 1953 sah ursprünglich bei Divergenz eine zulassungsfreie Rechtsbeschwerde (§ 92 Abs. 1 S. 2, § 72 Abs. 1 S. 2 und 3 ArbGG F. 1953) vor, ansonsten nur eine Zulassung nach Ermessen des Beschwerdegerichts (s. L § 92a ArbGG Rz 1). Die ArbGG-Novelle 1979 stellte diese Rechtslage um auf eine generell zulassungspflichtige Rechtsbeschwerde mit einer eingeschränkten Nichtzulassungsbeschwerde (s. L § 92a ArbGG Rz 1a). Im Beschlussverfahren war diese jedoch allein bei Divergenz möglich, so dass die Nichtzulassungsbeschwerde anders als in den übrigen Verfahrensordnungen erfolglos blieb, wenn grobe Verfahrensfehler bis hin zur Verletzung rechtlichen Gehörs auftraten, ohne dass sie eine Divergenz auslösten (s. zuletzt BVerwG PersR 2004, 59).
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