Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 95 Vorermittlungen

§ 95 knüpft mit redaktionellen Anpassungen an die geschlechtergerechte Sprache, einer sprachlichen Änderung und einer Folgeänderung zu § 83 an den bisherigen § 92 WDO an.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0095