A II. Geltendes normatives Gefüge
Das geltende Bundesrecht zur Regelung der gesetzlichen Grundlagen des Dienstvergehens ist für Bundebeamte vom BBG F. DNeuG 2009 her bestimmt (Rz 6), während für Beamte der Länder die Vorgaben des BeamtStG 2008 (s. Rz 9) gelten. Das geltende normative Gefüge baut dabei auf dem Neuordnungsrecht 1967 (Rz 2) auf, und zwar nicht nur, was die materiellrechtliche Restriktion des außerdienstlichen Dienstvergehens als solche angeht, sondern rechtstechnisch auch, wie diese durch das NOG 1967 (Rz 3) redaktionell umgesetzt wurde. Bei allem stellen sich seit der Gesetzeslage 1967 Fragen zur Normenstruktur (Rz 10).
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