Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

Abschnitt 6: Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis Vorbemerkung

Abschnitt 6 (§§ 60-115) befasst sich mit der rechtlichen Stellung der Beamtin und des Beamten in der Sonderbindung eines öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnisses (§ 4). Im ersten Unterabschnitt (§§ 60-86) werden die allgemeinen Pflichten und Rechte der Beamtin und des Beamten behandelt. Der zweite Unterabschnitt (§§ 87-96) enthält die Regelungen zur Arbeitszeit, der dritte Unterabschnitt (§§ 97-105) zur Nebentätigkeit und der vierte Unterabschnitt (§§ 106-115) zum Personalaktenrecht.

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