Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

C II. Nichtdienstliches und dienstliches Verhalten

Im Rahmen der zu behandelnden Abgrenzung dienstpflichtwidrigen Verhaltens (J 087) ist thematisch hier nur die Frage der Unterscheidung des nichtdienstlichen (Rz 2) vom dienstlichen Verhalten gestellt. Wenig weiterführend erscheint es, diese Alternative weiter zu differenzieren und für die Stellung des Beamten drei Ebenen zu unterscheiden, nämlich „den Bereich des Amtes, das Dienstverhältnis und den Privatbereich“ (hierzu Rogosch DÖD 1996, 81, s. Schrifttum J 087).

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