Vorbemerkung zu §§ 97-105
Viele Probleme des Nebentätigkeitsrechts lassen sich nur aus der geistesgeschichtlichen Entwicklung der Institution „Berufsbeamtentum“ begreifen. Diese Entwicklung und ihre soziologischen und staatstheoretischen Grundlagen haben mit dem stillschweigenden Wandel des Berufsbeamtentums und seiner Rahmenbedingungen in der heutigen Zeit keineswegs an Bedeutung verloren, müssen allerdings die geänderten Parameter staatlicher Herrschaft einbeziehen.
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