§ 24 Inkrafttreten
Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 23. Dezember 1956. Diese Fassung ist in dem am 29. Dezember 1956 ausgegebenen Bundesgesetzblatt Teil I auf den Seiten 1066 bis 1069 verkündet worden. Sie ist damit am 30. Dezember 1956 in Kraft getreten.
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