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§ 24 Inkrafttreten

Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung vom 23. Dezember 1956. Diese Fassung ist in dem am 29. Dezember 1956 ausgegebenen Bundesgesetzblatt Teil I auf den Seiten 1066 bis 1069 verkündet worden. Sie ist damit am 30. Dezember 1956 in Kraft getreten.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yo_0024

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