§ 39 Sitzungsniederschriften
§ 39 ging aus § 40 PersVWO 1955 hervor. Dabei wurde die Protokollpflicht in Abs. 1 S. 1 in gleicher Weise von der früheren Einzelaufzählung erweitert auf alle Sitzungen, in denen der Bezirkspersonalrat einen Beschluss fasst, wie dies in § 14 S. 1 geschah. § 39 Abs. 1 S. 2 übernimmt hierzu die Regelung des § 14 S. 2. Die Vorschrift wurde seither nicht geändert. Zum Betriebsverfassungsrecht s. H § 32 Rz 1c.
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