Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 6 Stufenzuordnung der Angestellten

Die Struktur der Angestellten-Stufenzuordnung entspricht nach § 6 der Regelung in § 6 TVÜ-Bund/VKA: – – – Insoweit kann voll auf die Erläuterungen zu den entsprechenden Vorschriften des TVÜ-Bund/VKA bei F § 6 verwiesen werden.

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