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§ 6 Stufenzuordnung der Angestellten

Die Struktur der Angestellten-Stufenzuordnung entspricht nach § 6 der Regelung in § 6 TVÜ-Bund/VKA: – – – Insoweit kann voll auf die Erläuterungen zu den entsprechenden Vorschriften des TVÜ-Bund/VKA bei F § 6 verwiesen werden.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_04_g_0006

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