Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 63 Herabsetzung in der Besoldungsgruppe

§ 63 entspricht mit redaktionellen Anpassungen, unter anderem an die geschlechtergerechte Sprache, dem bisherigen § 61 WDO.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0063