Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht

§ 90 Unzulässigkeit der Verhaftung

§ 90 knüpft mit einer redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache an den bisherigen § 87 WDO an. Die Formulierung wird angepasst, um zu verdeutlichen, dass es sich um ein gesetzliches Verbot handelt.

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_01_yw_0090