§ 108 Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte, Anwendung des Arbeitsgerichtsgesetzes
Die Vorschrift ersetzte § 83 a. F.; Amtliche Begründung dazu s. BT-Drs 19/ 26820, S. 137. § 83 F. 1974 ging seinerseits hervor aus der Regelung des § 76 PersVG 1955. Die Vorschrift bildete einen seit jeher immer wieder kritisierten, aber letztlich doch stabilen rechtspolitischen Kompromiss im Rahmen der Debatte über ein gegenüber der Betriebsverfassung der privaten Wirtschaft eigenständiges Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes (dazu näher A 050 Rz 2; L Einl Rz 2c bis 3e).
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