• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

§ 62 Allgemeine Aufgaben

Die allgemeinen Aufgaben der Personalvertretung sind eine wichtige Ergänzung der Beteiligungskataloge der §§ 78 ff. mit deren enumerativen Aufzählungen. Sie eröffnen im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit (§ 2 Abs. 1) eine eher informelle Einflussnahme auf das Handeln der Dienststelle, wenn auch ohne die Möglichkeit einer Befassung übergeordneter Stellen in einem Stufenverfahren. § 62 beschreibt damit die nichtförmliche Beteiligung des Personalrats über die förmliche Beteiligung nach §§ 70 ff. hinaus. Zwar können allgemeine Aufgaben auch in Bezug auf diese Fälle der förmlichen Beteiligung wahrgenommen werden. § 62, der eine Konkretisierung des Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit darstellt, geht aber über diesen Bereich hinaus (Ilbertz in: Ilbertz/Widmaier, BPersVG, 15. Aufl., vor § 62 Rz 6; Gerhold in: Lorenzen u. a., BPersVG, Stand August 2023, § 62 Rz 7). Die allgemeinen Aufgaben müssen sich aber auf Gegenstände beziehen, die einen personalvertretungsrechtlichen Bezug haben und müssen Sinn und Zweck der Personalvertretung entsprechen (innerdienstliche Angelegenheiten, die die Dienststelle oder ihre Beschäftigten betreffen).

Zitierfähig mit Smartlink: https://gkoeddigital.de/gkoed_05_g_0062_a

Ihr Zugang zur Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht"
  • Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Gesamtkommentar Öffentliches Dienstrecht" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst!

Ihre E-Mail-Adresse: